Für viele Menschen ist eine Stiftung gleichbedeutend mit einem Vermächtnis und einem großen Vermögen, das sie nach ihrem Ableben hinterlassen. Aber immer mehr Stifter möchten verständlicherweise schon zu Lebzeiten sehen, wie sich eine Stiftung entwickelt. Stifterinnen und Stifter müssen auch keine Millionäre sein. Bereits ab 1.000 Euro können Sie sich auf einmalige und den Weg bereitende Weise als Gründungsstifter/in in die Stiftung einbringen. Sie können dazu den Zeichnungsbrief, welcher dieser Broschüre beiliegt nutzen und uns zukommen lassen.
Sie möchten eine größere Summe (ab 2.500 Euro) in die Stiftung einbringen? Dann vereinbaren Sie mit uns einen Stiftungsfonds. Dieser kann einen von Ihnen bestimmten Namen tragen und seine Erträge für von Ihnen bestimmte Zwecke ausschütten. Bitte benutzen Sie hierfür den Zeichnungsbrief. Wir nehmen umgehend mit Ihnen Kontakt auf.
Viele Menschen treibt die Sorge um, was aus ihrem Ersparten wird. Auch nach ihrem Tod soll ihr Geld Gutes bewirken können. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Stiftung „Herrgottskirche Creglingen“ ist dies möglich. Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Nachlass auf Dauer der Herrgottskirche und deren Kunstschätzen zugute kommt. Wenn Sie der Stiftung „Herrgottskirche Creglingen“ ein Vermächtnis zukommen lassen oder sie als Erbe einsetzen möchten, sollten Sie dies unbedingt mit einem Notar besprechen.
Selbstverständlich können sich auch juristische Personen (z.B. Firmen) als Gründungsstifter in die Stiftung „Herrgottskirche Creglingen“ einbringen. Gerade für Unternehmer, die langfristig planen, ist das Engagement in einer Stiftung sehr attraktiv. Auch juristische Personen können dem beiliegenden Zeichnungsbrief verwenden.
Die Stiftung „Herrgottskirche Creglingen“ ist übrigens von der Erbschaftssteuer befreit.
Eine Spende muss von der Stiftung zeitnah für Unterhaltungsaufgaben der Kirche ausgegeben werden. Stiftungsgelder bleiben hingegen „ewig“ erhalten, da nur die Zinsen für die Arbeit eingesetzt werden.
Je mehr, desto besser. Aber auch schon mit relativ kleinen Zinserträgen lassen sich wichtige Maßnahmen anschieben. Die Stiftung hat einen Grundstock von 100.000 €.
Gründungsstifter/in werden Sie, indem Sie die Ziele der Stiftung für richtig, wichtig und dringend erachten und sich davon begeistern lassen, dass wir jetzt für den Creglinger Kirchenschatz im Taubertal eine Möglichkeit schaffen, die Kirche und ihre Erhaltung weit in die Zukunft hinein zu sichern. Nehmen Sie den beiliegenden Zeichnungsbrief tragen dort alles Wichtige ein und schicken ihn an die dort genannte Adresse. Bitte überweisen Sie noch kein Geld. Wir kommen diesbezüglich zum geeigneten Zeitpunkt auf Sie zu.
Bei Gründungstiftungen oder Zustiftungen von 2.500 Euro und mehr kann der Gründungsstifter oder Zustifter im Rahmen der Stiftungssatzung einen konkreten Zweck benennen, welcher aus den Erträgen dieser Zustiftung gefördert werden soll. Der auf diesem Weg eingerichtete Fonds kann auf Wunsch den Namen des Stifters/der Stifterin tragen.
Der Stiftungsstock wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sicher, langfristig und rentabel angelegt. Ethische Grundsätze werden beachtet.
Die Erträge der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Sie stehen unveränderlich in der Stiftungssatzung im § 2 festgeschrieben.
Die Kirchengemeinde Creglingen ist bei dem erwarteten Aufkommen an Kirchensteuer zukünftig mehr als bisher auf weitere finanziellen Quellen angewiesen. Die Stiftung unterstützt einzig und allein und deshalb besonders wirkungsvoll den Erhalt der Herrgottskirche und Bemühungen, diese Kirche noch mehr Menschen als seither bekannt zu machen.