Das Finanzamt hilft bei der Gründung der Stiftung „Herrgottskirche
Creglingen“ spürbar mit. Je nach zugewendeter Summe sparen Sie im
ersten Jahr und in den Folgejahren kräftig Steuern.
So können Sie im Rahmen der Stiftungsgründung bis zu 307.000 Euro
sowie danach jährlich bis zu 20.450 Euro über die herkömmlichen
Abzugsgrenzen hinaus
(5 Prozent Ihres steuerpflichtigen Einkommens
bzw. 0,2 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und aufgewendeten Löhne und Gehälter) zusätzlich steuermindernd geltend
machen. Und: der Gesetzgeber beschließt voraussichtlich dieses Jahr
weitere steuerliche Vergünstigungen im Blick auf Zuwendungen an
Stiftungen.
Von den Vorteilen als Gründungsstifter können Sie auch nach der Stiftungsgründung profitieren. Jede Zuwendung, die in den zwölf folgenden Monaten nach der Gründung getätigt wird, wird vom Finanzamt als Erstzuwendung anerkannt. Wenn Sie ein ererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten der Stiftung zuwenden, können Sie rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit werden.
Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stiftung
„Herrgottskirche Creglingen“ als Erbin einzusetzen, kann sicher sein,
dass das Finanzamt nichts einbehält: die Zuwendung
an die Stiftung ist frei von Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer.
Und bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.