Steuern sparen durch Stiften

Das Finanzamt hilft bei der Gründung der Stiftung „Herrgottskirche Creglingen“ spürbar mit. Je nach zugewendeter Summe sparen Sie im ersten Jahr und in den Folgejahren kräftig Steuern. So können Sie im Rahmen der Stiftungsgründung bis zu 307.000 Euro sowie danach jährlich bis zu 20.450 Euro über die herkömmlichen Abzugsgrenzen hinaus
(5 Prozent Ihres steuerpflichtigen Einkommens bzw. 0,2 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und aufgewendeten Löhne und Gehälter) zusätzlich steuermindernd geltend machen. Und: der Gesetzgeber beschließt voraussichtlich dieses Jahr weitere steuerliche Vergünstigungen im Blick auf Zuwendungen an Stiftungen.

Von den Vorteilen als Gründungsstifter können Sie auch nach der Stiftungsgründung profitieren. Jede Zuwendung, die in den zwölf folgenden Monaten nach der Gründung getätigt wird, wird vom Finanzamt als Erstzuwendung anerkannt. Wenn Sie ein ererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten der Stiftung zuwenden, können Sie rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit werden.

Vermächtnis und Erbschaften

Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stiftung „Herrgottskirche Creglingen“ als Erbin einzusetzen, kann sicher sein, dass das Finanzamt nichts einbehält: die Zuwendung an die Stiftung ist frei von Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer.
Und bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.