§ 1 |
Name und Rechtsform |
(1) | Die Stiftung führt den Namen: „Stiftung Herrgottskirche Creglingen“. |
(2) | Sie ist eine nichtrechtsfähige unselbständige kirchliche Stiftung in der Verwaltung der Kirchengemeinde Creglingen und nach den Regelungen der Haushaltsordnung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zu führen. Sie wird von der Kirchengemeinde Creglingen im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. |
§ 2 |
Stiftungszweck |
(1) | Zweck der Stiftung ist den Erhalt der Herrgottskirche Creglingen mit ihrem weltberühmten Riemenschneideraltar sicherzustellen und für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit der Herrgottskirche zu sorgen. |
(2) | Der Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch Zuwendungen für |
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