Pfarramt Creglingen
Kirchplatz 2
97993 Creglingen
Tel. 07933 508
Pfarramt.Creglingen@elkw.de
Die Satzung unserer Stiftung in Auszügen
§ 1 |
Name und Rechtsform |
| (1) |
Die Stiftung führt den Namen:
„Stiftung Herrgottskirche Creglingen“. |
| (2) |
Sie ist eine nichtrechtsfähige unselbständige kirchliche Stiftung
in der Verwaltung der Kirchengemeinde Creglingen und nach
den Regelungen der Haushaltsordnung der Evangelischen
Landeskirche in Württemberg zu führen. Sie wird von der
Kirchengemeinde Creglingen im Rechts- und Geschäftsverkehr
vertreten. |
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§ 2 |
Stiftungszweck |
| (1) |
Zweck der Stiftung ist den Erhalt der Herrgottskirche Creglingen
mit ihrem weltberühmten Riemenschneideraltar sicherzustellen
und für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit der Herrgottskirche zu sorgen. |
| (2) |
Der Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden
durch Zuwendungen für |
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- die Renovierung und Instandhaltung des Kirchengebäudes und dessen Inventar
- Erhaltung des wertvollen Riemenschneideraltars
- die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit durch
Werbeanzeigen in Zeitungen und Anzeigenblätter
- die Unterstützung der Kirchengemeinde bei der Ausrichtung
besonderer Feste
- Die Unterstützung bei der Anfertigung von Postkarten und
Werbebroschüren
für die Herrgottskirche Creglingen
- die Organisation von Führungen durch die Herrgottskirche
Creglingen
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